UNDERGROUND MUSIC SERVICE
Mietbedingungen Technik, Licht, Beschallung
Zahlungsweise Miete
Der komplette Mietpreis ist bei Abholung/Anlieferung in Bar zu entrichten. Schecks aller Art werden nicht akzeptiert. Bei Neukunden wird die Ware nur gegen Bezahlung des Mietpreises herausgegeben. Werden vom Underground Music Service Kautionen erhoben, sind diese bei Abholung/Anlieferung zu bezahlen. Der volle Kautionsbetrag wird erst dann an den Mieter zurückgezahlt, wenn das Mietequipment in einwandfreiem Zustand zurückgegeben und/oder von uns abgeholt wird. Die Auszahlung kann in Bar oder per Überweisung erfolgen.
Wird eine andere Zahlungsweise vereinbart, so bedarf dieses der Schriftform. Der Mieter tritt ohne weitere Zahlungserinnerung nach Ablauf von 7 Tagen, nach dem Auslieferungsdatum in Zahlungsverzug. Nach Ablauf von 30 Tagen wird die Forderung von Underground Music Service automatisch an unser Inkassobüro weitergeleitet. Alle daraus entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Mieters (Schuldners).
Wird das Mietequipment nicht wie vereinbart zur richtigen Zeit am richtigen Ort zurückgegeben, so wird dem Mieter ohne vorherige Ankündigung jeder neue Miettag in Rechnung gestellt. Alle Verpackungs- und Transportkosten gehen zu Lasten des Mieters. Die Rücksendung hat frei Haus an die Adresse des Vermieters zu erfolgen. Der Mieter trägt die Transportgefahr.
Abholung/Auslieferung
Das gemietete Equipment wird von Underground Music Service nur gegen Bezahlung und Vorlage eines gültigen deutschen Personalausweises herausgegeben. (Ausgenommen bereits vorhandene Stammkunden). Verbindliche Termine müssen mit Underground Music Service schriftlich vereinbart werden. Die Mietzeit beginnt mit dem Tag der Auslieferung bzw. Entgegennahme des gemieteten Equipments durch den Mieter. Sie endet durch die Entgegennahme des Vermieters am Folgetag (ein Leihtag = 24h).
Die Mindestmietdauer beträgt einen Tag. Berechnungsgrundlage für den Mietpreis ist immer ein Miettag (Zeitpunkt der Entgegennahme des Equipments bis Rückgabe am Folgetag). Der Mieter ist verpflichtet zu den vereinbarten Zeitpunkten und Abholungsorten pünktlich zu erscheinen. Änderungen müssen frühzeitig mit Underground Music Service abgeklärt werden.
Sollte die Rückgabe bis zum angegeben Zeitpunkt nicht erfolgt sein – auch bei Vorliegen höherer Gewalt erhöht sich der Mietpreis um einen Folgetag, bzw. um ein Vielfaches eines Folgetages. Sollte die Ausgabe/Anlieferung am Vertragstag – aus Gründen höherer Gewalt – nicht rechtzeitig geschehen, so können an uns keine Regressansprüche gestellt werden.
Falls das gewünschte Equipment am Miettag nicht zur Verfügung steht, in Reparatur oder vom vorherigen Mieter nicht rechtzeitig retourniert worden ist, ist der Vermieter bemüht, für gleichwertigen Ersatz zu sorgen und den Mieter frühest möglich zu benachrichtigen.
Die vereinbarte Mietzeit ist unbedingt einzuhalten, ist dies nicht möglich, so hat der Mieter den Vermieter unverzüglich telefonisch davon in Kenntnis zu setzen. Für jeden Tag, um den der Rückgabetermin überschritten wird, ist der volle Tagessatz entsprechend unserer Preisliste zu entrichten. Darüber hinaus ist der Mieter verpflichtet, den uns nachweisbar durch die Überschreitung des Rückgabetermins entstandenen Gesamtschaden zu ersetzen.
Mietequipment
Underground Music Service bleibt immer Eigentümer des Mietequipments. Verpfändungen oder Veräußerungen an Dritte sind gesetzeswidrig. Unser Equipment wird in einwandfreiem und funktionsfähigem Zustand herausgegeben. Vor der Herausgabe wird jedes Equipment auf Funktionsfähigkeit geprüft. Jede Art von Änderungen am Mietequipment durch den Mieter oder dritte Personen sind unzulässig und untersagt. Reparaturen dürfen nur durch unser Servicepersonal durchgeführt werden.
Rückgabe
Der Mieter ist verpflichtet, die Geräte vollständig, in sauberem, einwandfreiem Zustand und geordnet zurückzugeben. der Rücknahme des Mietobjekts bestätigen wir als Vermieter nicht, dass diese ohne Mängel übergeben wurden. Der Vermieter behält sich ausdrücklich vor, das Mietobjekt eingehend zu prüfen. Das Equipment ist in dem Zustand an uns zurückzugeben wie es unser Lager verlassen hat.
Bei Nichteinhaltung wird zusätzlich zum Mietpreis eine Reinigungsgebühr von mindestens 10,00 EUR erhoben. Bei kleineren Verlusten, Schäden oder nicht ordnungsgemäßem Umgang mit Equipment/Kabel/Leitungen ist der Mieter verpflichtet den Aufwandsbetrag/Schadensersatz sofort in Bar zu entrichten. Bei größeren Schäden wird dem Mieter eine Rechnung zugesandt, die er binnen 7 Tagen zu begleichen hat.
Haftung
Das gemietete Equipment ist grundsätzlich nicht über Underground Music Service versichert . Der Mieter verpflichtet sich, die Veranstaltung mit der notwendigen Sorgfalt so vorzubereiten, dass Dritte und Equipment nicht zu Schaden kommen können. Er hat weiterhin für alle behördlichen Voraussetzungen, Genehmigungen, sowie Versicherungen zu sorgen. Der Mieter übernimmt die Haftung vom Zeitpunkt des Lagerausgangs bis zum Zeitpunkt des Lagereingangs und haftet in vollem Umfang für entstandene Schäden (Gehör- u. Körperschäden, Beschädigung der Geräte durch unsachgemäße Handhabung, äußere Einflüsse, Diebstahl etc…).
Der Mieter verpflichtet sich für die Dauer der Reparatur bzw. Wiederbeschaffung, des durch Ihn entstandenen Schaden bzw. Verlustes, eine Aufwandsentschädigung in Höhe des Mietpreises für jeden Ausfalltag zu zahlen. Bei Schäden, die aus nicht fachgerechter Bedienung resultieren, haftet der Mieter in Höhe des Wiederbeschaffungswertes bzw. des Reparatur- und Ausfallwertes.
Der Mieter hat das Mietobjekt nicht missbräuchlich zu benutzen und es nur von qualifizierten Fachkräften in der vom Vermieter vorgesehenen Weise, entsprechend den Bedienungsanweisungen bedienen zu lassen.
Die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchshinweise des Vermieters sind zu befolgen. Der Mieter hat für die Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien, insbesondere der Unfallverhütungsvorschriften zu sorgen.
Der Kunde hat den Mietgegenstand vor Verlust und Beschädigung (auch durch Publikum) zu sichern.
Er darf über ihn in keiner Weise verfügen, ihn verpfänden oder belasten. Eine Untervermietung der Geräte ist nicht erlaubt.
Kündigung
Eine Kündigung des Vertrages ist nur bis 24 Stunden vor vereinbartem Inkrafttreten ohne Mehrkosten kündbar. Es gilt das Datum der Auftragsbestätigung. Sollte diese Frist nicht gewahrt werden – ausgenommen bei Vorliegen höherer Gewalt- so wird eine Aufwandsentschädigung fällig und zwar in Höhe von 25% des Bruttobetrages Schlussbestimmungen
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Leipzig.
Leipzig, den 17.09.2017
UNDERGROUND MUSIC SERVICE
Inhaber Micha Quade
Josephstraße 39 | 04177 Leipzig
MAIL info@underground-leipzig.de
TEL 0341 24995120
UstIdNr 232/259/00280